Tierhalterkompass

Warum diese Seite?

Wer hier schreibt

Tiere waren zuerst da. Als Jugendlicher hatte ich ein eigenes Pferd, Ödipus, und das Bronzene Jugendreitabzeichen; Stallmiete, Hufschmied und Tierarztrechnungen kenne ich aus dem eigenen Portemonnaie — beziehungsweise dem meiner Eltern. Später gehörten Hunde zur Familie. Unsere Münsterländer-Hündin Nelly konnte sich so unbändig freuen, dass ihre Rute gegen Türrahmen und Möbel knallte, bis es blutete — ein Hund, der sich verletzt, weil die Freude oder die Aufregung zu groß ist. Dass Tierärzte dafür sogar einen Namen haben („Happy Tail"), haben wir damals erst gelernt. Wer so ein Tier erlebt hat, versteht, warum Tierarztkosten auf dieser Seite keine Fußnote sind.

Der Beruf kam später dazu: Ich kenne die Versicherungsbranche seit 25 Jahren — ich lese Bedingungswerke beruflich, auch die Fußnoten. Aus dieser Kombination — Stallgeruch und Kleingedrucktes — ist diese Seite entstanden.

Warum wir uns diese Arbeit machen

Hundesteuer-Sätze stehen in tausenden kommunalen Satzungen, Rasselisten in 16 verschiedenen Landesgesetzen, Tierarzt-Gebühren in einer amtlichen Gebührenordnung mit Spannen statt Preisen. Gesammelt und aktuell gehalten hat das bisher niemand — weil es mühsam ist. Genau diese Lücke füllt der Tierhalterkompass, und daraus ergeben sich drei Arbeitsregeln:

  1. Jede Zahl hat eine Quelle. Steuersätze verweisen auf die Satzung der Kommune, Auflagen auf die Verordnung des Bundeslandes, Gebühren auf die amtliche Gebührenordnung — jeweils verlinkt, damit Sie selbst nachlesen können.
  2. Jede Seite trägt ein Stand-Datum. Kommunale Sätze ändern sich meist zum Jahreswechsel — wir bemühen uns nach Kräften, sie aktuell zu halten. Das Datum zeigt Ihnen, welchen Stand Sie gerade lesen.
  3. Zum Umgang mit Interessen: Diese Seite enthält derzeit weder Werbung noch Vermittlungs- oder Partner-Links. Sollte sich das ändern, wird es gekennzeichnet — vorher nicht.

Was diese Seite nicht ist

Keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Versicherungsberatung im Einzelfall. Verbindlich sind immer die Satzung Ihrer Kommune, die Verordnung Ihres Landes und die Bedingungen Ihres Versicherers.