Tierhalterkompass

Die Hundesteuer: Was sie kostet und wie Sie sie anmelden

Stand: Juli 2026

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer: Nicht der Bund und nicht das Land legen sie fest, sondern Ihre Stadt oder Gemeinde — in einer eigenen Hundesteuersatzung. Deshalb gibt es keinen bundesweiten Satz, sondern tausende verschiedene. Was in München gilt, sagt nichts über Hamburg.

Wie funktioniert die Hundesteuer?

  • Steuerpflichtig ist, wer einen Hund hält — nicht, wem er gehört.
  • Die Steuer ist eine sogenannte Aufwandsteuer: besteuert wird die private Hundehaltung; für den zweiten und dritten Hund verlangen die meisten Satzungen höhere Sätze.
  • Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) sehen viele Kommunen einen erhöhten Satz vor.
  • Diensthunde, Assistenzhunde und teils Hunde aus dem Tierheim sind je nach Satzung befreit oder ermäßigt.

Anmelden und Abmelden

Angemeldet wird beim Steuer- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde — je nach Ort online, per Formular oder persönlich. Die Fristen setzt die Satzung; üblich sind wenige Wochen nach Aufnahme des Hundes. Abmelden müssen Sie den Hund bei Abgabe, Umzug oder Tod — sonst läuft die Steuer weiter.

[ENTWURF: Abschnitte folgen nach Satzungs-Erfassung — je ein kurzer Absatz zu: Ermäßigungen im Detail (Tierheim, Rentner:innen, SGB-Leistungsbezug — „hundesteuer rentner" ist ein reales Suchbedürfnis) · jährlich oder monatlich zahlen · was bei Nichtzahlung passiert.]

Hundesteuer in den 20 größten Städten

Alle Werte stammen direkt aus der jeweiligen Satzung bzw. dem Landesgesetz oder der amtlichen Stadt-Seite (verlinkt in der Spalte „Stadt"), erfasst im Juli 2026. Ein „—" bei Listenhund bedeutet: Diese Stadt erhebt keinen erhöhten Satz für gelistete Hunde. Wir haben das jeweils in der verlinkten Quelle nachgelesen — es ist keine fehlende Angabe.

Alle Beträge in Euro pro Jahr. Vorsicht bei mehreren Hunden — es gibt zwei Rechenmodelle: Viele Städte (z. B. Bochum, Düsseldorf, Münster) wenden den Satz der Spalte auf jeden Hund an, sobald Sie so viele halten — zwei Hunde in Bochum kosten also 2 × 192 € = 384 €. Andere Städte (z. B. Berlin, Bonn, Stuttgart) rechnen je Position: erster Hund 120 €, der zweite zusätzlich 180 € — zusammen 300 €. Welches Modell Ihre Stadt verwendet, steht in der verlinkten Quelle.

Stadt 1. Hund 2. Hund ab 3. Hund Listenhund
Berlin 120 180 180 — ¹
Hamburg 90 ⁹ 90 90 600
München 100 100 100 800
Köln 174 174 174
Frankfurt am Main 102 102 102 900 ²
Stuttgart 144 288 288 816 ³
Düsseldorf 96 150 180 600
Leipzig 150 ⁴ 150 150 — ⁵
Dortmund 156 204 228 468 ⁶
Essen 156 216 252 852 ⁷
Bremen 150 150 150
Dresden 108 144 144
Hannover 150 276 276 720
Nürnberg 132 132 132 1.056 ⁸
Duisburg 132 168 192
Bochum 168 192 216
Wuppertal 160 288 288 1.000
Bielefeld 144 156 168
Bonn 162 210 264 840
Münster 120 132 144 750

¹ Das Berliner Hundesteuergesetz sieht ausdrücklich keinen erhöhten Kampfhund-Satz vor. ² Frankfurt: 225 € statt 900 € bei bestandener Begleithundeprüfung (VDH). ³ Stuttgart: zum 01.01.2026 von 612 € auf 816 € erhöht. ⁴ Leipzig: 120 € je Hund bei Mikrochip und Einwilligung zum Auslesen (befristet bis 2029). ⁵ Leipzig: Der frühere Kampfhund-Satz ist mit der Satzung ab 2026 entfallen. ⁶ Dortmund: 312 € bei bestandener Verhaltensprüfung. ⁷ Essen: 156 € auf Antrag bei bestandenem Wesenstest. ⁸ Nürnberg: 264 € mit Negativzeugnis; ab 01.01.2027 gelten neue Sätze (144 €/168 €). ⁹ Hamburg: Der Senat hat im Juli 2026 beschlossen, die Steuer zum 01.01.2027 auf 120 € zu erhöhen und Tierheim-Hunde künftig drei Jahre zu befreien (Stand: Presseberichte; die Gesetzesänderung selbst stand bei Erfassung noch aus).

Auffällig an dieser Tabelle: Zwischen der günstigsten Großstadt (Hamburg, 90 €) und der teuersten (Köln, 174 €) liegt fast das Doppelte — und beim Listenhund reicht die Spanne von „kein Zuschlag" bis 1.056 €. Welche Rassen überhaupt als Listenhunde gelten, regelt nicht die Stadt, sondern das Bundesland.

[ENTWURF: Ermäßigungs-Detailabschnitte + einzelne Stadt-Seiten folgen aus data/hundesteuer.json; Ausbau auf 100+ Städte nach 5-Städte-AI-Overview-Stichprobe. Fürs Finder-Tool (Stufe B): Staffel-Modell je Stadt als Datenfeld nachziehen (je-Hund-Gesamtzahl vs. je-Position) — die Wortlaute stehen schon im JSON.]

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Art. 105 Abs. 2a GG — Gesetzgebungskompetenz der Länder für örtliche Aufwandsteuern; übertragen auf die Gemeinden durch die Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder
  • Hundesteuersatzung bzw. Hundesteuergesetz der jeweiligen Stadt — in der Städte-Tabelle je Zeile verlinkt