Die Katzenschutzverordnung — was für Freigänger-Katzen gilt
Stand: Juli 2026
Eine Katzensteuer gibt es in Deutschland nicht — aber immer mehr Städte und Gemeinden haben eine Katzenschutzverordnung: Wer seine Katze nach draußen lässt, muss sie kastrieren, kennzeichnen (Mikrochip oder Tätowierung) und registrieren lassen. Rechtsgrundlage ist §13b TierSchG, der Länder und — nach Übertragung — Kommunen ermächtigt, solche Verordnungen zu erlassen, um das Elend unkontrolliert vermehrter Straßenkatzen einzudämmen.
Was eine Katzenschutzverordnung typischerweise verlangt
- Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen ab einem bestimmten Alter (meist ab dem 5.–6. Lebensmonat) — Ausnahmen für Zuchtkatzen mit Nachweis
- Kennzeichnungspflicht per Mikrochip oder Tätowierung
- Registrierungspflicht in einem Haustierregister (z. B. TASSO oder FINDEFIX)
- Wohnungskatzen ohne Freigang sind regelmäßig nicht betroffen
Wer dagegen verstößt, riskiert je nach Verordnung Anordnungen (Kastration auf eigene Kosten) und Bußgelder.
Gilt das bei mir?
Ob eine Katzenschutzverordnung gilt, entscheidet sich vor Ort: Manche Bundesländer haben die Ermächtigung auf Kommunen übertragen, hunderte Gemeinden haben eigene Verordnungen erlassen — Tendenz deutlich steigend. Verlässlich beantwortet das Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) oder deren Website.
Warum das auch Wohnungskatzen-Halter interessiert
Der Moment, in dem eine Katze einzieht, ist derselbe Moment wie beim Hund der Anmelde-Moment: Kennzeichnen und registrieren lohnt sich auch freiwillig (entlaufene Katzen ohne Chip kommen selten zurück) — und die Kostenfrage stellt sich genauso: Kastration, Impfungen und die Frage, wie Sie Tierarzt- und OP-Kosten abfangen. Anders als beim Hund gilt für Katzenschäden übrigens die normale Privathaftpflicht — eine eigene „Katzenhaftpflicht" brauchen Sie nicht.